Beitragsordnung
Stand: Gelsenkirchen den 01.05.2023
Beitragsordnung der Cannabis Anbauvereinigung Organic Ganja Club Gelsenkirchen
§ 1 Allgemeines
1. Diese Beitragsordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge sowie eventuelle Sonderbeiträge und Gebühren für Mitglieder der Cannabis Anbauvereinigung.
2. Die Beitragsordnung ist bindend für alle Mitglieder und wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 2 Mitgliedsbeiträge und Guthaben
1. Höhe des Mitgliedsbeitrags
Jedes Mitglied verpflichtet sich, in den ersten drei Monaten einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von 25 Euro zu zahlen. Nach Ablauf dieser drei Monate reduziert sich der Monatsbeitrag auf 10 Euro. Der Beitrag ist jeweils bis spätestens zum 10. eines jeden Monats fällig.
2. Beitragszahlung in Form eines Guthabens
Mitglieder haben die Möglichkeit, ihr Mitgliedskonto in Form eines Guthabens aufzufüllen. Das Guthaben wird im Voraus auf das Vereinskonto eingezahlt und bei Bedarf mit offenen Beiträgen oder anderen Zahlungen verrechnet.
a) Einzahlung des Guthabens
Die Einzahlung des Guthabens erfolgt entweder durch Überweisung auf das offizielle Vereinskonto oder durch Barzahlung vor Ort.
b) Verwendung des Guthabens für Vereinsaktivitäten
Restguthaben können für vom Verein angebotene Aktivitäten oder Veranstaltungen genutzt werden, sofern diese nicht bereits durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt sind.
3. Mitglieder können ihren Beitrag entweder per Dauerauftrag, Überweisung oder Barzahlung entrichten.
4. Rückerstattung von Guthaben
Eine Rückerstattung des Guthabens ist nicht möglich.
§ 3 Sonderbeiträge
1. Sonderbeiträge oder Umlagen für außergewöhnliche Projekte oder Veranstaltungen können durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
2. Über Höhe und Fälligkeit solcher Sonderbeiträge wird das jeweilige Mitglied rechtzeitig informiert.
§ 4 Mahnverfahren
1. Sollte ein Mitglied seinen Beitrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit entrichtet haben, erfolgt eine schriftliche Zahlungserinnerung.
2. Bleibt der Beitrag trotz Mahnung aus, kann das Mitglied von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.
§ 5 Austritt und Beitragspflicht
1. Der Austritt aus dem Verein muss schriftlich bis zum Ende des laufenden Monats erklärt werden.
2. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
3. Bei Austritt sind alle noch offenen Beiträge bis zum Austrittsdatum zu begleichen.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 08.10.2024 in Kraft.
Anmeldegebühr
Hey Leute, da wir ganz klein anfangen den Verein aufzubauen, sind wir auf eine einmalige Anmelde Gebühr von 50.-€ angewiesen, damit können wir die Kosten, die direkt aufkommen, ein wenig abfedern wie z. B. die Mitgliedskarte, die jeder bekommt und andere kleine Sachen.
Monatsbeitrag
Bei uns läuft's ganz easy: In den ersten drei Monaten zahlst du einen Monatsbeitrag von 25 Euro. Danach wird’s entspannter – ab dem vierten Monat sind es nur noch 10 Euro im Monat.
Verschiedene Mitgliedschaften
Es wird bei uns verschiedene Mitgliedschaftsmodelle geben. Neben dem monatlichen Basisbeitrag könnt ihr zusätzlich aus verschiedenen Paketen wählen, die euch ein Guthaben bieten, um euch im Sortiment nach Herzenslust auszutoben. Stellt es euch einfach wie ein Aufladen von Guthaben vor, das ihr nach euren Wünschen einsetzen könnt! So habt ihr die volle Flexibilität, je nachdem, was ihr braucht oder worauf ihr gerade Lust habt.